Anlass Bürgertest ab 30.06.22
Sie müssen die Voraussetzungen für eine kostenfreie oder kostenreduzierte Bürgertestung nachweisen. Gemäß Information der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vom 30.06.2022 müssen Sie unaufgefordert vorlegen:
Nachweispflicht Anspruch auf Bürgertest gem. Schreiben der KVWL vom 30.06.2022
Der Bürger hat bei Testungen nach § 4a TestV der Teststelle folgendes vorzulegen:
o einen Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis, bei Kinder unter 18 Jahren Kin-derreisepass/Schülerausweis),
o sowie einen Nachweis darüber, dass ein Anspruch nach § 4a TestV besteht. Der Nachweis kann wie folgt erfolgen:
- Kontraindikation: ärztliches Zeugnis (Kontraindikation, Name, Anschrift Geburtsdatum, Identität des Ausstellers, Diagnose nicht erforderlich),
- Schwangere: Mutterpass,
- Studienteilnehmer: Studienteilnahmenachweis,
- Beendigung Absonderung: schriftliche Absonderungsanordnung des GA, positives PCR-Testergebnis (max. 21. Tage alt),
- Veranstaltungsbesucher: Eintrittskarte, sonstiger Nachweis,
- Meldung CWA: Statusanzeige,
- Kontaktperson in Haushalt: Testergebnis der infizierten Person sowie Nachweis selbe Wohnanschrift.
Das BMG hat einen Musternachweis bereitgestellt. Nutzen Sie diesen gern.