Einverständniserklärung

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen als Allgemeine Geschäftsbedingungen sorgfältig. Sie erklären mit Abschluss der Buchung und Erscheinen zum Termin hierzu Ihr Einverständnis.

Hausärztliche Leistungen: Termine vor Ort oder über die Videosprechstunde

In den der Praxis Dr. Dr. Heinz Giesen werden Patienten behandelt, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Es gelten die üblichen Bedingungen des Behandlungsvertrags. Besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen bestehen nicht.

 

COVID-19-Impfung

Mit dem Erscheinen zu einem online vereinbarten Impftermin erklären Sie sich mit der Impfung einverstanden. Wir verwenden den Comirnaty-Impfstoff der Firma Biontech/ Pfizer sowie den Spikevax-Impfstoff der Firma Moderna. Die Aufklärungsmaterialien finden Sie hier. Selbst wenn Sie diesen Bogen nicht ausgefüllt und unterzeichnet zum Termin mitbringen, gilt die Behandlung mit Durchführung der Impfung als konkludent unter den vom RKI herausgegebenen Bedingungen vereinbart. 

 

COVID-19-Antigen-Schnelltest bei Infekten/ Bürgertestung: Hinweise zum PoC-Antigen-Test auf SARS-CoV-2

Die Antigenschnelltests auf SARS-CoV-2 werden für den Bürgertest nach §4a TestV als nasaler/ naso-pharyngealer Abstrich durchgeführt. Dafür wird die Probe mittels eines in beide Nasenlöcher eingeführten Wattestäbchens genommen. Auch bei sorgfältigster Durchführung kann es in seltenen Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen. Wir werden diesen Abstrich bei Ihnen nur durch geschultes Personal durchführen. Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Ist das Ergebnis des Tests positiv, so konnte das SARS-CoV-2 (Corona-) Virus nachgewiesen werden. Der Getestete hat unverzüglich einen SARS-CoV-2-PCR-Test durchführen zu lassen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Als Verantwortliche für die Testdurchführung sind wir verpflichtet, das Testergebnis und Ihre Personendaten dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass Sie frei von einer COVID-19-Infektion sind. Das Ergebnis bestätigt, dass Sie zum Zeitpunkt der Testdurchführung nicht ansteckend für COVID-19 (Corona) sind; für mindestens 6 und maximal 24 Stunden bleibt dieser Zustand bestehen. 

 

Der COVID-19-Antigen-Test wird nach Überprüfung der Personendaten und des Anlasses für die Testung durchgeführt. Mit Ihrer Unterschrift versicheren Sie auch die Richtigkeit Ihrer Angaben. Bitte bringen Sie Sofern eine Bescheinigung nach Anlage 2 der Coronateststrukturverordnung des Landes NRW gewünscht ist (Papierdokument), teilen Sie uns dies bitte vor Durchführung mit.

Falls Sie eine Übertragung Ihres Testergebnisses in die Corona-Warn-App wünschen, geben Sie uns bitte vor der Testung Bescheid und lesen Sie bitte diese Hinweise, denen Sie mit der Buchung der entsprechenden Leistung zustimmen. Weitere Hinweise zur Corona-Warn-App entnehmen Sie bitte diesem Dokument. Wir verwenden für die Übermittlung an die Corona-Warn-App eine weitere Software, die ein zusätzliches Risiko für den Missbrauch Ihrer Personendaten darstellt. Die Nutzung der Corona-Warn-App ist nicht verpflichtend. Die Nutzung der papiergebundenen Bescheinigung ist weiterhin möglich.   

In Kenntnis der beigefügten Informationen erklären Sie mit Abschluss der Buchung und Erscheinen in der Teststelle Ihr Einverständnis zur Durchführung des PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2.

Sie erklären darüber hinaus, dass Sie die oben aufgeführten Hinweise zum PoC-Antigen-Test auf SARS-CoV-2 gelesen und verstanden haben. Sie stimmen der Durchführung des Tests, der Dokumentation, Speicherung (bis mindestens 31.12.2024) und Übermittlung der für die Abrechnung notwendigen Daten zu und erlauben, dass Sie und im Bedarfsfall das Gesundheitsamt über das Ergebnis per Email informiert werden.