Registrierung als Leistungserbringer

Alle Personen, die in einem Gesundheitsberuf tätig sind und/ oder Leistungen für einen Patienten erbringen, registrieren sich hier. Nach der Registrierung als Leistungserbringer können Sie vom Patienten den Zugriff auf dessen Gesundheitsakte erhalten. Sie können Daten einsehen oder - sofern dies Ihnen vom Patienten erlaubt wurde - auch weiter verarbeiten.

Typ / ID

Im ersten Schritt der Registrierung werden die Daten der Einrichtung, in der Sie als Leistungserbringer tätig sind, aufgenommen. Niedergelassene Ärzte geben bitte Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) an. Bei Apotheken wird die Apotheken-Nummer/ IK abgefragt. Krankenhäuser, Pflegedienste und sonstige Leistungserbringer nennen bitte ebenfalls die Ihnen zugewiesene IK. Unternehmen und alle zuvor nicht genannten geben bitte ihre Umsatzsteuer-ID an.

BSNR, Apotheken-NR, IK, USt-ID, o.ä.