Fehlermöglichkeiten COVID-19-Diagnostik

Fehler können bei der Durchführung eines Tests oder durch die Methode selbst passieren. Die Analysemethode des Abstrichs ist zuverlässiger als für den Antikörper-Test, aber beim Abstrich entstehen mehr Fehler auf dem Weg bis zum Ergebnis.

Bei den Nachweismethoden können Fehler in Ausnahmefällen entstehen. Diese sind gegeben durch

I) Kreuzreaktionen mit harmlosen "Corona-Erkältungsviren" und anderen Viren. Dies ist im Antikörpertest auf IgM gezeigt in etwa 3/20 Fällen, für IgG ist eine Kreuzreaktion nach unserem Wissen nicht bestätigt. Antikörpertests, die nur ein "leicht positives" Ergebnis für IgM zeigen, bewerten wir daher mit besonderer Vorsicht. Für das IgG-Ergebnis vermuten wir keine relevante Verfälschung durch Kreuzreaktionen. 

II) falsch negative Fälle. Fälle, bei denen die Erkrankung vorliegt, der Test aber die Erkrankung nicht nachgewiesen hat (falsch negativ), sind  in der Medizin nicht ungewöhnlich. Sowohl für den Abstrich, als auch für den Antikörpertest ist deren Anzahl gering. Der Antikörpertest ist gemäß neuer Studien sogar deutlich zuverlässiger (>95% statt bis 80% "richtig positive Falle") als der Abstrich. Für die frühzeitige Erkennung der Erkrankung ist er dagegen dem Abstrich wiederum deutlich unterlegen. Somit ist es entscheidend, wann welcher Test durchgeführt wird: Der Abstrich bei Symptombeginn, der Antikörpertest ab 14 Tagen nach Symptombeginn.

 

Ist es schwer, eine Erkrankung, die gerade erst einmal wenige Wochen bekannt ist, zuverlässig zu entdecken?

Die Durchblutungsstörung am Herzen (KHK) wird im EKG oder Belastungs-EKG nicht zuverlässig erkannt, selbst Echokardiographie oder "Herz-MRT" finden nicht alle Fälle, die in der sogenannten "Coronar-Angiographie" entdeckt werden. Zuverlässige Bluttests gibt es für diesen Zweck nicht. Bei anderen Erkrankungen werden Bluttest gerne auch von Patienten verlangt, obwohl ihre Aussagekraft deutlich geringer ist: Der Bluttest auf Prostata-Krebs (PSA) zum Beispiel. Er ist als einzelner Wert so unzuverlässig, dass er mehr Schaden als Nutzen stiftet (wir sind daher mit diesem Test zurückhaltend, klären entsprechend auf und empfehlen wenigstens noch "das freie PSA" als weiteren Wert bestimmen zu lassen). Sowohl Abstrich als auch Antikörpertest auf COVID-19 sind für die Kürze der Zeit, in der sie entwickelt werden konnten, erstaunlich zuverlässig. Deren Zuverlässigkeit übertrifft vieles, was wir im hausärztlichen Alltag routinemäßig tun.

 

Keine medizinische Untersuchungsmethode liefert immer zuverlässig das richtige Ergebnis.

Die Fehleranfälligkeit wird um so größer, je unwahrscheinlicher es ist, dass bei der zu testenden Person die im Test untersuchte Erkrankung vorliegt. Dieses Phänomen ist bekannt als Einfluss der "Vortest-Wahrscheinlichkeit" auf den "Vorhersagewert" eines Tests. Beim Antikörpertest schätzen wir die Vortest-Wahrscheinlichkeit auf 50%. Für den Fall ist die Zuverlässigkeit des COVID-19-Antikörpertests für negative oder positive Ergebnisse etwa 95% (1/20 Testergebnissen ist falsch).

 

Warum glauben wir, ist die Vortest-Wahrscheinlichkeit bei uns für den Antikörpertest 50%?

Der Antikörpertest kostet 60 Euro. Dieses Geld wird derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen und ggf. auch nicht von der privaten Krankenkasse übernommen. Jeder, der den Test bei uns durchführen lässt, geht das Risiko ein, diese 60 Euro nicht erstattet zu bekommen. Von den wenigen Ausnahmefällen, bei denen Geld keine Rolle spielt, kann erwartet werden, dass der Nutzen (Bestätigung der eigenen Erwartung) in Bezug zu den Kosten gesetzt wird. Es ist also nicht vernünftig, einen Test auf Antikörper gegen COVID-19 durchführen zu lassen, wenn man nicht selbst erwartet, dass die Wahrscheinlichkeit "zu gewinnen" mindestens 50:50 ist. Gewinn ist in dem Fall der positive Test, wenn erwartet wird, dass die Krankheit bereits durchgemacht wurde, oder der negative Test, wenn der Patient wissen wollte, ob sie/ er sich noch anstecken kann. Wenn wir (z.B. bei der Terminvereinbarung zum Antikörpertest) das Gefühl haben, dass "kein vernünftiger Grund" vorliegt, raten wir von der Durchführung des Tests ab.