Zuzahlung

Folgende Personen müssten laut Corona-Testverordnung eine Zuzahlung von 3 Euro leisten:

1) Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen "Veranstaltung in einem Innenraum" am selben Tag: Bitte benennen Sie die Veranstaltung. Sinn der Regelung ist, dass sogenannte Super-Spreader-Events verhindert werden. Es soll vermieden werden, dass sich viele Menschen auf einmal anstecken.

2) Personen, die eine rote Corona-Warnapp-Mitteilung erhalten haben.

3) Personen, die Menschen ab 60 oder Personen mit Vorerkrankung treffen wollen.